Fachanwalt
Wann ist ein Rechtsanwalt berechtigt , eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen?

Die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung wird seitens der Rechtsanwaltskammer nur demjenigen verliehen, der besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachgewiesen hat.

Um diese besondere praktische Erfahrung nachzuweisen, sind der Rechtsanwaltskammer für einen Zeitraum von 3 Jahren mindestens 120 Verfahren vorzulegen, die die betroffene Rechtsanwältin oder die der betroffene Rechtsanwalt tatsächlich geführt hat.

Darüber hinaus sind die theoretischen Kenntnisse durch einen sogenannten Fachanwaltslehrgang nachzuweisen, wobei in Teilblöcken mindestens 3 Klausuren erfolgreich abgelegt werden müssen.